Mehrwertssteuer
Alle Informationen zu den Änderungen für cludes bezüglich des Mehrwertssteuersatzes.

Dieser Text wird laufend überarbeitet, sofern sich
Änderungen/Erweiterungen/Hinweise ergeben. Bitte prüfen Sie diesen Text
daher regelmäßig.
Aktueller Stand: 30.06.2020 / 10:00 Uhr

Für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 ändert sich für
Deutschland der Mehrwertssteuersatz wie folgt:
Regulärer Steuersatz: 19% auf 16%
Ermäßigter Steuersatz: 7% auf 5%

cludes nimmt dazu folgende Änderungen am 01.07.2020 um 0 Uhr vor:
- Änderung vom systemseitigen Steuersatz für Deutschland (regulär +
ermäßigt)
- Wenn das Händlerland Deutschland ist, so werden alle 19% Artikel auf
16% geändert und alle 7% Artikel auf 5% reduziert
- Der Endverkaufspreis der Artikel (Brutto-Betrag) bleibt unverändert !
Diese Änderung erfolgt automatisch ab 0 Uhr am 01.07.2020 bzw. die
Rückstellung am 01.01.2021.

Direktverkauf/Kasse:
Wenn Sie die MWST-Ermäßigung im POS an Ihre Kunden weitergeben möchten,
so empfehlen wir dies über einen Rabatt vorzunehmen. Eine Änderung der
Preisschilder aller Artikel bleibt Ihnen so erspart.
Vouchercode-Rabatte aus cludes werden derzeit nur als Festrabatt (nicht
Prozent) verarbeitet. Daher legen Sie am besten einen Kunden mit einem
Rabatt an und nutzen Sie die Rabattkarte vom Kunden um die Vergünstigung
weiterzugeben.
Durch eine kurzfristig erfolgte Änderung können Sie nun auch Rabatte mit
2-Nachkommastellen anlegen.
Vergessen Sie bitte keinesfalls den Tagesabschluss am 30.06.2020
vorzunehmen. Bei der Erstanmeldung im Juli wird das Kassensystem etwas
länger benötigen, da automatisch eine Steueraktualisierung durchgeführt
wird. Bitte starten Sie die Kasse während dieser Zeit nicht neu.

Verkaufsplattformen/Shopsysteme:
Falls der Steuersatz zum Shop oder zur Verkaufsplattform von cludes
übertragen wird, so müssen Sie ggf. die Artikel für die Schnittstelle in
cludes zur Neuübertragung markieren. Die Verkaufsplattformen
berücksichtigen die Steueränderung i.d.R. automatisch. Bei Shopsystemen
prüfen Sie bitte ob Sie ggf. zusätzlich eine manuelle Anpassung im
Backend vom Shopsystem vornehmen müssen.

Buchhaltung:
Bitte ergänzen Sie entsprechende Besteuerungsregeln für den
Buchhaltungsexport:
Verwaltung -> Anzeigen -> Buchhaltung ->  BH-Export Konfiguration
Legen Sie dort evt. notwendige Regeln für 16% bzw. 5% an.
Bei der Nutzung der Datev-Schnittstelle "Rechnungsdatenservice 2.0" ist
eine Anpassung der Regeln aktuell zwar nicht notwendig aber für die
Zukunft empfohlen. Eine Übergabe der Kontierung über
"Rechnungsdatenservice 2.0" ist derzeit technisch noch nicht möglich.

Buchhaltung / Datev:
Datev hat das die Automatikkonten für das Erlöskonto nicht geändert
sondern erkennt den Steuersatz über das Leistungsdatum. cludes überträgt
das Leistungsdatum um eine korrekte Erkennung zu gewährleisten. Das
Leistungsdatum wird bei Übertragung über
Unternehmen-Online/Belegtransfer, über die Datev-Format-Datei (EXTF)
sowie den Rechnungsdatenservice 2.0 korrekt übermittelt.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter:
https://apps.datev.de/dnlexka/document/1018032

Buchhaltung / andere Programme:
Bei anderen Programmen prüfen Sie die korrekte Übergabe und
Berücksichtigung vom Leistungsdatum. Wichtig ist die korrekte
Besteuerung von Retouren. Hier muss der usprüngliche Steuersatz aus der
Rechnung unbedingt in der Buchhaltung berücksichtigt werden.

Vorkasse Aufträge vor dem 01.07.2020:
Vorkasse Aufträge, die vor dem 01.07.2020 erstellt wurden sind
verbleiben mit 7%/19% im System. Bei einer Rechnungsstellung zwischen
dem 01.07.-31.12. wird der Steuersatz automatisch auf 5%/16% korrigiert.
Wenn Sie manuelle Aufträge ohne Artikelzuordnung (Produktnummer 0) sowie
mit ermäßigten Steuersatz angelegt haben, so müssen Sie den Steuersatz
vor einer Rechnungserzeugung manuell auf 5% setzen. Ansonsten würde das
System diese Position automatisch auf 16% setzen. Dieser Fall sollte
aber äußert selten auftreten. Das Problem besteht nicht, wenn eine
Artikelnummer bei der Position hinterlegt ist. In diesem Fall setzt das
System automatisch den verminderen Steuersatz.

Sonstige Hinweise:
Übersetzungsplatzhalter/Rechnungsvorlagen/e-mail-Vorlagen müssen nicht
angepasst werden, da Informationen zu Steuersätzen vom System
automatisch jeweils eingesetzt werden.